Allgemeine Geschäftsbedingungen des Online-Portals suchetraktor.at
A. Allgemeines
(1) Die Landwirtschaftskammer Kärnten und die Landwirtschaftskammer Salzburg betreiben in Kooperation ein Anzeigenportal unter http://www.suchetraktor.at, auf welchem sowohl private als auch gewerbliche Kunden einsehen und damit in Zusammenhang stehende Service in Anspruch nehmen können. Die Betreiber werden in Folge kurz „suchetraktor.at“ genannt. Durch die Nutzung und Registrierung auf der Plattform suchetraktor.at erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB als einverstanden. Als Kunde versteht sich ein Nutznießer, der sich durch Eingabe seiner Daten sich auf der Plattform suchetraktor.at mit Einverständnis unserer AGB registriert, und zwar (Landmaschinen-) Händler/Erzeuger/Importeure (folgend kurz: Händler , Land- und Forstwirte sowie sonstige Dritte.
(2) Die auf suchetraktor.at abrufbaren Informationen werden von Dritten bereitgestellt, diese stellen sohin keine verbindlichen Angebote der Plattform suchetraktor.at dar. Ein allfälliger Vertragsabschluss kommt ausschließlich zwischen dem Kunden, der einerseits die Anzeige veröffentlicht hat, und andererseits dem Kunden, der das Angebot des Inserats angenommen hat, zustande. suchetraktor.at übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Informationen im Inserat. suchetraktor.at ist weder Stellvertreter noch Beauftragter des Kunden.
B. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die suchetraktor.at gegenüber ihren Kunden erbringt.
(2) Etwaige AGB des Kunden gelten nicht als vereinbart und sind daher unwirksam, es sei denn, suchetraktor.at hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
C. Schaltung des Inserates – Leistungsumfang und Vertragsabschluss
(1) Um eine gewerbliche oder private Anzeige im Anzeigenportal der suchetraktor.at zu schalten, hat der Kunde sich als Nutzer zu registrieren und hat die Möglichkeit, die Anzeige im Portal einzugeben und zu veröffentlichen. Für die Durchsuchung nach Anzeigen ist eine Registrierung nicht erforderlich.
(2a) Die Veröffentlichung von Inseraten durch Land- und Forstwirte und sonstige Dritte ist kostenlos.
(2b) Die Dauer der Veröffentlichung von Anzeigen durch Land- und Forstwirte und sonstige Dritte beträgt 30 Tage und geht nach Ablauf dieser Dauer automatisch offline.
(3a) Die Veröffentlichung von Inseraten durch Händler ist kostenpflichtig. Die Kosten der Veröffentlichung sind je nach Dauer der Veröffentlichung in der zuletzt gültigen Tarifliste ersichtlich. Der Kunde erklärt sich durch die Veröffentlichung mit den gültigen Tarifen einverstanden. Die Abrechnung erfolgt über die jeweils nach Bundesland mit der Betreuung des Portals beauftragten Agenturen.
(3b) Die Dauer der Veröffentlichung von Anzeigen beträgt für Gebrauchtmaschinen 60 Tage, für besonders gekennzeichnete Aktionen (sogenannte Preishammer-Gebraucht-maschinen) 14 Tage und für Bannerwerbung generell 12 Tage.
(4) Nach der korrekten Eingabe und Veröffentlichung der Eingabe durch den Kunden erhält der Kunde eine Bestätigung über die Eingabe und die Dauer der Veröffentlichung sowie Händler die Abrechnung über den vereinbarten Preis. Mit der Eingabe und Veröffentlichung der Eingabe nimmt der Kunde das Angebot von suchetraktor.at an und kommt damit der Vertrag über die Veröffentlichung der Anzeige zustande.
D. Ablehnung – Vertragsrücktritt
(1) suchetraktor.at übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der Inhalt der veröffentlichten Anzeige richtig bzw. rechtmäßig ist. suchetraktor.at ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auf die rechtliche Zulässigkeit wie insbesondere auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. suchetraktor.at behält sich das Recht vor, Angebote von Kunden bei Vorliegen von berechtigten Gründen (ohne Kostenersatz) wieder zu entfernen bzw. den Inhalt nicht betreffende Änderungen ohne vorherige Zustimmung des Kunden vorzunehmen.
(2) suchetraktor.at ist berechtigt, vom Vertrag bzw. vom noch nicht erfüllten Teil der Leistung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt bei Verträgen mit Händlern insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine bereits veröffentlichte Anzeige nicht fristgerecht trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen bezahlt; über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels eines kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; Angaben des Kunden falsch waren, die bei Bekanntsein zu einer Ablehnung des Angebots geführt hätten (z. B. Minderjährigkeit) oder der Kunde nachträglich seine Rechts- oder Geschäftsfähigkeit verliert.
(3) Die Kündigung ist mit Zugang an die zuletzt bekannt gegebene Adresse sofort wirksam; eine Übermittlung der Kündigung via E-Mail und Eingang am Server des Kunden ist ausreichend.
E. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist selbst für die richtige und rechtmäßige Veröffentlichung der Anzeige verantwortlich. Allfällige Nachteile und Schäden, die der Kunde aufgrund von unvollständigen oder unrichtigen Anzeigen erleidet, hat er selbst zu tragen und gehen keinesfalls zu Lasten von suchetraktor.at.
(2) Ab der Veröffentlichung der Anzeige und bis zum Ablauf der gebuchten Laufzeit obliegt dem Kunden die Wartung der Anzeige (etwa beim Verkauf einer angebotenen Maschine).
(3) Der Kunde hält suchetraktor.at von Ansprüchen Dritter, die aufgrund des Anzeigeninhalts gegenüber suchetraktor.at geltend gemacht werden, schad- und klaglos. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Für Schäden, die durch das unberechtigte Eindringen Dritter in Konten von Kunden entstehen, übernimmt suchetraktor.at keine Haftung.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die über dieses Portal erhältlichen Informationen und Daten nicht missbräuchlich zu verwenden. Unter einer missbräuchlichen Verwendung wird insbesondere die Nutzung der erhältlichen Informationen und Daten zu gewerblichen Zwecken (seien diese Dienste auch entgeltlos) verstanden.
F. Entgelte für Händler – Zahlungsverzug
(1) Die Höhe der Entgelte für Händler ergibt sich aus den jeweils gültigen Tariflisten. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt. und Werbeabgabe) werden nach der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Kunden. Die Tarifliste kann jederzeit geändert werden und gilt ab Änderung für alle neuen Anzeigen und ebenfalls für Verlängerungen der Laufzeit, sofern in der Zwischenzeit die Preisliste verändert wurde.
(2) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. sowie alle zur zweckentsprechenden Verfolgung von Ansprüchen auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von suchetraktor.at wegen Verzuges des Kunden bleibt davon unberührt. Der Kunde darf nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist suchetraktor.at berechtigt, die Veröffentlichung von dieser Anzeige des säumigen Kunden zu unterbrechen. Ist der Kunde auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen weiterhin mit der Zahlung säumig, ist suchetraktor.at berechtigt, die Veröffentlichung von Anzeigen des Kunden zur Gänze einzustellen. Die Mahnung unter Setzung der Nachfrist ist per E-Mail bzw. sonstiger elektronischer Übermittlung ausreichend.
G. Rechte an der Anzeige – Urheberrechte – Veröffentlichung – Gewährleistung
(1) Der Kunde verfügt über die Berechtigung, frei über allenfalls in den Anzeigemitteln enthaltene Schutzrechte (z. B. Marken- und Urheberrechte) zu verfügen und erteilt hiermit suchetraktor.at die Berechtigung, diese im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Alle von suchetraktor.at veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht von suchetraktor.at. Ausgenommen hiervon sind jedoch von suchetraktor.at veröffentlichte Informationen, deren Erstellung – einschließlich des HTML-Quelltextes – vom Kunden selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur übernommen wurde.
(3) Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt ausschließlich auf den Internetseiten von suchetraktor.at.
(4) suchetraktor.at gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige.
(5) Für Fehlfunktionen, die durch eine unsachgemäße Bedienung des Kunden, ungeeignete Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. Browser) oder sonstige durch den Kunden verwendete Datenträger, Betriebssysteme, Datenbanken, Serversoftware anderer Erzeuger oder Lieferanten, Viren jeglicher Art oder ungeeignete Betriebs- und Transportbedingungen sowie Fehlfunktionen externer Kommunikationsnetze (z. B. Internet-Access-Provider des Kunden) oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, verursacht wurden, ist jegliche Gewährleistung und Haftung von suchetraktor.at ausgeschlossen.
(6) suchetraktor.at haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden (= geleistetes Entgelt) beschränkt.
(7) suchetraktor.at haftet weder für einen bestimmten Erfolg der Anzeige noch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der angebotenen Sache noch für ein Zustandekommen eines Geschäfts.
H. Mängelrüge
Ist der Kunde Unternehmer iSd UGB, hat er die geschaltete Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unverzüglich bedeutet innerhalb von 2 Werktagen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Veröffentlichung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
I. Aufbewahrung von Vorlagen – Archivierung von Anzeigen
(1) Vom Kunden zur Verfügung gestellte Anzeigemittel sind von suchetraktor.at nur auf dessen ausdrückliche schriftliche Aufforderung gegen Kostenersatz zurückzustellen. Die Pflicht zur Aufbewahrung durch suchetraktor.at endet sechs Wochen nach der letzten Veröffentlichung der Anzeige.
(2) suchetraktor.at ist nicht verpflichtet, nach Ablauf der Laufzeit die veröffentlichte Anzeige aufzubewahren.
J. Nutzung von Werbeflächen
(1) Für die Nutzung von Werbeflächen auf dem Anzeigenportal von suchetraktor.at gelten diese AGB sinngemäß.
(2) „Werbefläche“ ist eine grafische oder schriftliche Darstellung auf dem Anzeigenportal. Die Werbefläche kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen (Text, Bild) und/oder Flächen, welche bei Anklicken die Verbindung zu Daten im Internet innerhalb oder außerhalb des Anzeigenportals herstellt.
(3) Maßgeblich für den Auftrag zur Schaltung von Werbeflächen ist die gültige Tarifliste.
(4) Gemä߸ § 6 ECG werden kommerzielle Einschaltungen („Banner“, „Buttons“ usw.) als „Werbung“ bzw. „bezahlte Einschaltung“ gekennzeichnet. Der Kunde ist ferner verpflichtet, sich entsprechend den Bestimmungen des ECG ausreichend zu identifizieren.
K. Geheimhaltung – Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) suchetraktor.at speichert bei Vertragsabschluss folgende Stammdaten des Kunden: Familienname, Vorname(n), Firma, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Änderungen dieser Stammdaten sind vom Kunden umgehend mitzuteilen.
(3) suchetraktor.at ergreift alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu schützen. Soweit suchetraktor.at gemä߸ gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, wird suchetraktor.at dieser Verpflichtung nachkommen.
L. Einsatz von Google Analytics
(1) Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die IP-Anonymisierung ist auf dieser Website aktiv. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
M. Sonstiges
(1) Der Vertrag sowie alle Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des IPR und des UN-Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird ausgeschlossen. Erfüllungsort sämtlicher Leistungen, insbesondere auch Zahlungen aus dem Vertrag, ist im Falle der Beauftragung betreffend die Bundesländer Kärnten, Steiermark, Niederösterreich, Burgenland und Wien: Klagenfurt am Wörthersee und im Falle der Beauftragung betreffend die Bundesländer Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg: Salzburg.
(2) Sofern nicht die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes anzuwenden sind ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich Streitigkeiten hinsichtlich seiner Gültigkeit ist entsprechend der unter Punkt (1) genannten Gebietsaufteilung das zuständige Gericht Klagenfurt am Wörthersee oder Salzburg ausschließlich zuständig.
(3) Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen zwischen suchetraktor.at und dem Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei Fax und E-Mail ausreichend sind.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen wie immer gearteten Gegenansprüchen und -forderungen zurückzubehalten.
(5) Die AGBs können jederzeit den gesetzlichen und erforderlichen Gegebenheiten angepasst und ersetzt werden. Die Zustimmung des Kunden oder Benachrichtigung diesen für eine etwaige Änderung ist nicht notwendig. Mit der neuen Version der AGBs ist jeder Kunde verpflichtet, diesen nachzukommen. Der Kunde hat in eigenem Interesse Sorge zu tragen, die aktuellen AGBs in Kenntnis zu bringen. Auch durch Verletzung der neu in Kraft getretenen AGBs kann der Kunde haftbar gemacht werden.
(6) Die Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Intentionen, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahekommt.
(1) Die Landwirtschaftskammer Kärnten und die Landwirtschaftskammer Salzburg betreiben in Kooperation ein Anzeigenportal unter http://www.suchetraktor.at, auf welchem sowohl private als auch gewerbliche Kunden einsehen und damit in Zusammenhang stehende Service in Anspruch nehmen können. Die Betreiber werden in Folge kurz „suchetraktor.at“ genannt. Durch die Nutzung und Registrierung auf der Plattform suchetraktor.at erklärt sich der Kunde mit der Geltung dieser AGB als einverstanden. Als Kunde versteht sich ein Nutznießer, der sich durch Eingabe seiner Daten sich auf der Plattform suchetraktor.at mit Einverständnis unserer AGB registriert, und zwar (Landmaschinen-) Händler/Erzeuger/Importeure (folgend kurz: Händler , Land- und Forstwirte sowie sonstige Dritte.
(2) Die auf suchetraktor.at abrufbaren Informationen werden von Dritten bereitgestellt, diese stellen sohin keine verbindlichen Angebote der Plattform suchetraktor.at dar. Ein allfälliger Vertragsabschluss kommt ausschließlich zwischen dem Kunden, der einerseits die Anzeige veröffentlicht hat, und andererseits dem Kunden, der das Angebot des Inserats angenommen hat, zustande. suchetraktor.at übernimmt keinerlei Haftung für die Richtigkeit und Rechtmäßigkeit der Informationen im Inserat. suchetraktor.at ist weder Stellvertreter noch Beauftragter des Kunden.
B. Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für sämtliche Leistungen, die suchetraktor.at gegenüber ihren Kunden erbringt.
(2) Etwaige AGB des Kunden gelten nicht als vereinbart und sind daher unwirksam, es sei denn, suchetraktor.at hat ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
C. Schaltung des Inserates – Leistungsumfang und Vertragsabschluss
(1) Um eine gewerbliche oder private Anzeige im Anzeigenportal der suchetraktor.at zu schalten, hat der Kunde sich als Nutzer zu registrieren und hat die Möglichkeit, die Anzeige im Portal einzugeben und zu veröffentlichen. Für die Durchsuchung nach Anzeigen ist eine Registrierung nicht erforderlich.
(2a) Die Veröffentlichung von Inseraten durch Land- und Forstwirte und sonstige Dritte ist kostenlos.
(2b) Die Dauer der Veröffentlichung von Anzeigen durch Land- und Forstwirte und sonstige Dritte beträgt 30 Tage und geht nach Ablauf dieser Dauer automatisch offline.
(3a) Die Veröffentlichung von Inseraten durch Händler ist kostenpflichtig. Die Kosten der Veröffentlichung sind je nach Dauer der Veröffentlichung in der zuletzt gültigen Tarifliste ersichtlich. Der Kunde erklärt sich durch die Veröffentlichung mit den gültigen Tarifen einverstanden. Die Abrechnung erfolgt über die jeweils nach Bundesland mit der Betreuung des Portals beauftragten Agenturen.
(3b) Die Dauer der Veröffentlichung von Anzeigen beträgt für Gebrauchtmaschinen 60 Tage, für besonders gekennzeichnete Aktionen (sogenannte Preishammer-Gebraucht-maschinen) 14 Tage und für Bannerwerbung generell 12 Tage.
(4) Nach der korrekten Eingabe und Veröffentlichung der Eingabe durch den Kunden erhält der Kunde eine Bestätigung über die Eingabe und die Dauer der Veröffentlichung sowie Händler die Abrechnung über den vereinbarten Preis. Mit der Eingabe und Veröffentlichung der Eingabe nimmt der Kunde das Angebot von suchetraktor.at an und kommt damit der Vertrag über die Veröffentlichung der Anzeige zustande.
D. Ablehnung – Vertragsrücktritt
(1) suchetraktor.at übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der Inhalt der veröffentlichten Anzeige richtig bzw. rechtmäßig ist. suchetraktor.at ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Anzeige auf die rechtliche Zulässigkeit wie insbesondere auf die Beeinträchtigung von Rechten Dritter hin zu überprüfen. suchetraktor.at behält sich das Recht vor, Angebote von Kunden bei Vorliegen von berechtigten Gründen (ohne Kostenersatz) wieder zu entfernen bzw. den Inhalt nicht betreffende Änderungen ohne vorherige Zustimmung des Kunden vorzunehmen.
(2) suchetraktor.at ist berechtigt, vom Vertrag bzw. vom noch nicht erfüllten Teil der Leistung aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung zurückzutreten. Ein wichtiger Grund liegt bei Verträgen mit Händlern insbesondere dann vor, wenn der Kunde seine bereits veröffentlichte Anzeige nicht fristgerecht trotz Mahnung und Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen bezahlt; über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder ein Konkursverfahren mangels eines kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird; Angaben des Kunden falsch waren, die bei Bekanntsein zu einer Ablehnung des Angebots geführt hätten (z. B. Minderjährigkeit) oder der Kunde nachträglich seine Rechts- oder Geschäftsfähigkeit verliert.
(3) Die Kündigung ist mit Zugang an die zuletzt bekannt gegebene Adresse sofort wirksam; eine Übermittlung der Kündigung via E-Mail und Eingang am Server des Kunden ist ausreichend.
E. Pflichten des Kunden
(1) Der Kunde ist selbst für die richtige und rechtmäßige Veröffentlichung der Anzeige verantwortlich. Allfällige Nachteile und Schäden, die der Kunde aufgrund von unvollständigen oder unrichtigen Anzeigen erleidet, hat er selbst zu tragen und gehen keinesfalls zu Lasten von suchetraktor.at.
(2) Ab der Veröffentlichung der Anzeige und bis zum Ablauf der gebuchten Laufzeit obliegt dem Kunden die Wartung der Anzeige (etwa beim Verkauf einer angebotenen Maschine).
(3) Der Kunde hält suchetraktor.at von Ansprüchen Dritter, die aufgrund des Anzeigeninhalts gegenüber suchetraktor.at geltend gemacht werden, schad- und klaglos. Dies gilt auch für die Kosten der Rechtsverteidigung.
(4) Für Schäden, die durch das unberechtigte Eindringen Dritter in Konten von Kunden entstehen, übernimmt suchetraktor.at keine Haftung.
(5) Der Kunde verpflichtet sich, die über dieses Portal erhältlichen Informationen und Daten nicht missbräuchlich zu verwenden. Unter einer missbräuchlichen Verwendung wird insbesondere die Nutzung der erhältlichen Informationen und Daten zu gewerblichen Zwecken (seien diese Dienste auch entgeltlos) verstanden.
F. Entgelte für Händler – Zahlungsverzug
(1) Die Höhe der Entgelte für Händler ergibt sich aus den jeweils gültigen Tariflisten. Alle Gebühren und Steuern (insbesondere USt. und Werbeabgabe) werden nach der jeweils gültigen Gesetzeslage berechnet. Falls die Abgabenbehörden darüber hinaus nachträglich Steuern oder Abgaben vorschreiben, gehen diese zu Lasten des Kunden. Die Tarifliste kann jederzeit geändert werden und gilt ab Änderung für alle neuen Anzeigen und ebenfalls für Verlängerungen der Laufzeit, sofern in der Zwischenzeit die Preisliste verändert wurde.
(2) Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 8 % p. a. sowie alle zur zweckentsprechenden Verfolgung von Ansprüchen auflaufenden Kosten, Spesen und Barauslagen zu bezahlen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche von suchetraktor.at wegen Verzuges des Kunden bleibt davon unberührt. Der Kunde darf nur mit gerichtlich festgestellten Forderungen aufrechnen.
(3) Im Falle des Zahlungsverzuges ist suchetraktor.at berechtigt, die Veröffentlichung von dieser Anzeige des säumigen Kunden zu unterbrechen. Ist der Kunde auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von 14 Tagen weiterhin mit der Zahlung säumig, ist suchetraktor.at berechtigt, die Veröffentlichung von Anzeigen des Kunden zur Gänze einzustellen. Die Mahnung unter Setzung der Nachfrist ist per E-Mail bzw. sonstiger elektronischer Übermittlung ausreichend.
G. Rechte an der Anzeige – Urheberrechte – Veröffentlichung – Gewährleistung
(1) Der Kunde verfügt über die Berechtigung, frei über allenfalls in den Anzeigemitteln enthaltene Schutzrechte (z. B. Marken- und Urheberrechte) zu verfügen und erteilt hiermit suchetraktor.at die Berechtigung, diese im Rahmen der Vertragserfüllung zu verwenden.
(2) Alle von suchetraktor.at veröffentlichten Informationen (Texte, Bilder usw.) unterliegen dem Urheberrecht von suchetraktor.at. Ausgenommen hiervon sind jedoch von suchetraktor.at veröffentlichte Informationen, deren Erstellung – einschließlich des HTML-Quelltextes – vom Kunden selbst bzw. einer für diesen tätigen Agentur übernommen wurde.
(3) Die Veröffentlichung der Anzeige erfolgt ausschließlich auf den Internetseiten von suchetraktor.at.
(4) suchetraktor.at gewährleistet eine dem jeweils üblichen technischen Standard entsprechende, bestmögliche Wiedergabe der Anzeige.
(5) Für Fehlfunktionen, die durch eine unsachgemäße Bedienung des Kunden, ungeeignete Darstellungssoft- und/oder -hardware (z. B. Browser) oder sonstige durch den Kunden verwendete Datenträger, Betriebssysteme, Datenbanken, Serversoftware anderer Erzeuger oder Lieferanten, Viren jeglicher Art oder ungeeignete Betriebs- und Transportbedingungen sowie Fehlfunktionen externer Kommunikationsnetze (z. B. Internet-Access-Provider des Kunden) oder durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxy-Servern (Zwischenspeichern) kommerzieller und nicht-kommerzieller Provider und Online-Dienste oder durch einen Ausfall des Ad-Servers, der nicht länger als 24 Stunden (fortlaufend oder addiert) innerhalb von 30 Tagen nach Beginn der vertraglich vereinbarten Schaltung andauert, verursacht wurden, ist jegliche Gewährleistung und Haftung von suchetraktor.at ausgeschlossen.
(6) suchetraktor.at haftet für sich und ihre Erfüllungsgehilfen für Schäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Ersatz von Folgeschäden, Vermögensschäden, entgangenem Gewinn und von Schäden aus Ansprüchen Dritter ist ausgeschlossen. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden (= geleistetes Entgelt) beschränkt.
(7) suchetraktor.at haftet weder für einen bestimmten Erfolg der Anzeige noch für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung der angebotenen Sache noch für ein Zustandekommen eines Geschäfts.
H. Mängelrüge
Ist der Kunde Unternehmer iSd UGB, hat er die geschaltete Anzeige unverzüglich nach Veröffentlichung zu prüfen und etwaige Mängel unverzüglich zu rügen. Unverzüglich bedeutet innerhalb von 2 Werktagen. Die Rügefrist beginnt bei offenen Mängeln mit der Veröffentlichung, bei verdeckten Mängeln mit ihrer Entdeckung. Unterlässt der Kunde die Mängelrüge, so gilt die Schaltung der Anzeige als mangelfrei genehmigt.
I. Aufbewahrung von Vorlagen – Archivierung von Anzeigen
(1) Vom Kunden zur Verfügung gestellte Anzeigemittel sind von suchetraktor.at nur auf dessen ausdrückliche schriftliche Aufforderung gegen Kostenersatz zurückzustellen. Die Pflicht zur Aufbewahrung durch suchetraktor.at endet sechs Wochen nach der letzten Veröffentlichung der Anzeige.
(2) suchetraktor.at ist nicht verpflichtet, nach Ablauf der Laufzeit die veröffentlichte Anzeige aufzubewahren.
J. Nutzung von Werbeflächen
(1) Für die Nutzung von Werbeflächen auf dem Anzeigenportal von suchetraktor.at gelten diese AGB sinngemäß.
(2) „Werbefläche“ ist eine grafische oder schriftliche Darstellung auf dem Anzeigenportal. Die Werbefläche kann aus einem oder mehreren Elementen bestehen (Text, Bild) und/oder Flächen, welche bei Anklicken die Verbindung zu Daten im Internet innerhalb oder außerhalb des Anzeigenportals herstellt.
(3) Maßgeblich für den Auftrag zur Schaltung von Werbeflächen ist die gültige Tarifliste.
(4) Gemä߸ § 6 ECG werden kommerzielle Einschaltungen („Banner“, „Buttons“ usw.) als „Werbung“ bzw. „bezahlte Einschaltung“ gekennzeichnet. Der Kunde ist ferner verpflichtet, sich entsprechend den Bestimmungen des ECG ausreichend zu identifizieren.
K. Geheimhaltung – Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom Vertragspartner im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Verpflichtung erstreckt sich über die Beendigung des Vertrages hinaus.
(2) suchetraktor.at speichert bei Vertragsabschluss folgende Stammdaten des Kunden: Familienname, Vorname(n), Firma, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse. Änderungen dieser Stammdaten sind vom Kunden umgehend mitzuteilen.
(3) suchetraktor.at ergreift alle technisch und wirtschaftlich zumutbaren Maßnahmen, um die bei ihr gespeicherten Daten gegen unberechtigte Zugriffe Dritter zu schützen. Soweit suchetraktor.at gemä߸ gesetzlichen oder behördlichen Bestimmungen zur Weitergabe von Daten verpflichtet ist, wird suchetraktor.at dieser Verpflichtung nachkommen.
L. Einsatz von Google Analytics
(1) Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“). Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Die durch den Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Im Falle der Aktivierung der IP-Anonymisierung auf dieser Webseite wird Ihre IP-Adresse von Google jedoch innerhalb von Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder in anderen Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zuvor gekürzt. Nur in Ausnahmefällen wird die volle IP-Adresse an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gekürzt. Die IP-Anonymisierung ist auf dieser Website aktiv. Im Auftrag des Betreibers dieser Website wird Google diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen gegenüber dem Websitebetreiber zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Sie können die Speicherung der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser-Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website vollumfänglich werden nutzen können. Sie können darüber hinaus die Erfassung der durch das Cookie erzeugten und auf Ihre Nutzung der Website bezogenen Daten (inkl. Ihrer IP-Adresse) an Google sowie die Verarbeitung dieser Daten durch Google verhindern, indem sie das unter dem folgenden Link verfügbare Browser-Plugin herunterladen und installieren: http://tools.google.com/dlpage/gaoptout?hl=de.
M. Sonstiges
(1) Der Vertrag sowie alle Rechtsbeziehungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen ausschließlich österreichischem Recht. Die Anwendung der Bestimmungen des IPR und des UN-Kaufrechtes (Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf) wird ausgeschlossen. Erfüllungsort sämtlicher Leistungen, insbesondere auch Zahlungen aus dem Vertrag, ist im Falle der Beauftragung betreffend die Bundesländer Kärnten, Steiermark, Niederösterreich, Burgenland und Wien: Klagenfurt am Wörthersee und im Falle der Beauftragung betreffend die Bundesländer Salzburg, Oberösterreich, Tirol und Vorarlberg: Salzburg.
(2) Sofern nicht die Bestimmungen des Konsumentenschutzgesetzes anzuwenden sind ist für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag einschließlich Streitigkeiten hinsichtlich seiner Gültigkeit ist entsprechend der unter Punkt (1) genannten Gebietsaufteilung das zuständige Gericht Klagenfurt am Wörthersee oder Salzburg ausschließlich zuständig.
(3) Sämtliche Mitteilungen, Benachrichtigungen, Mahnungen, Fristsetzungen, Mängelrügen oder sonstige rechtserhebliche Erklärungen zwischen suchetraktor.at und dem Kunden bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform, wobei Fax und E-Mail ausreichend sind.
(4) Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungs-, Schadenersatz- oder sonstigen wie immer gearteten Gegenansprüchen und -forderungen zurückzubehalten.
(5) Die AGBs können jederzeit den gesetzlichen und erforderlichen Gegebenheiten angepasst und ersetzt werden. Die Zustimmung des Kunden oder Benachrichtigung diesen für eine etwaige Änderung ist nicht notwendig. Mit der neuen Version der AGBs ist jeder Kunde verpflichtet, diesen nachzukommen. Der Kunde hat in eigenem Interesse Sorge zu tragen, die aktuellen AGBs in Kenntnis zu bringen. Auch durch Verletzung der neu in Kraft getretenen AGBs kann der Kunde haftbar gemacht werden.
(6) Die Ungültigkeit, Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit von einzelnen Bestimmungen dieses Vertrages führt nicht zur Ungültigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame Bestimmung vereinbaren, die den wirtschaftlichen Intentionen, die die Parteien mit der unwirksamen Bestimmung verfolgt haben, möglichst nahekommt.