Langguttafel erhöht die Sicherheit
Ragen vom Kfz oder Anhänger Gegenstände nach vorne oder hinten über 1 m hinaus, sind sie mit einer 25 x 40 cm großen Langguttafel zu kennzeichnen. Die Tafel muss mit einem 5 cm breiten roten Rand, der rückstrahlend sein muss, und einer weißen Innenfläche ausgeführt sein.
Die Langguttafel ist nicht erforderlich, wenn am Traktor/Gerät angebrachte reflektierende Warntafeln (links und rechts) vorhanden sind. Die Unterkante der Langguttafel darf nicht höher als 90 cm über der Fahrbahn angebracht sein. 90 cm über der Fahrbahn hat seinen Grund: So wird die Langguttafel von Kfz-Lenkern rasch und am besten gesehen.
Bei Dämmerung, Dunkelheit oder Nebel ist die Ladung nach vorne mit einer weißen Leuchte und einem weißen Rückstrahler, nach hinten mit einer roten Leuchte und einem roten Rückstrahler zu kennzeichnen.
Verschmutzte Kennzeichen
Kennzeichentafeln sind öffentliche Urkunden. Das Gesetz schreibt vor, dass die Schriftzeichen eines Kennzeichens bei Tag und klarem Wetter auf mindestens 40 m, bei Mopeds und vierrädrigen Kleinfahrzeugen auf mindestens 20 m lesbar sein müssen.
Im landwirtschaftlichen Straßenverkehr sind die mit Kennzeichentafeln ausgestatteten Traktoren und Maschinen eher weniger verschmutzt. Die Anbringung der Kennzeichen muss so erfolgen, dass sie vollständig sichtbar und gut lesbar sind.
Auch das Abbiegen der Kennzeichentafel ist verboten. Unleserliche Kennzeichen, dürfen nicht nachgemalt werden. Die Behörde muss auf Antrag eine neue Kennzeichentafel ausfolgen. Vor der Abfahrt sollte man prüfen, ob die Kennzeichentafeln noch lesbar sind.