Änderungen bei Führerscheinklassen
- A 1 ab 16 Jahren (Motorräder bis zu 125 ccm und 11 kW sowie dreirädrige Kfz von nicht mehr als 15 kW.
- A 2 ab 18 Jahren (Motorräder bis zu 35 kW und maximaler Leistung von 0,2 kW/kg; umfasst auch A 1).
- A ab 20 Jahren (bei zwei Jahren Vorbesitz von A 2) bzw. ab 24 Jahren (bei Direkteinstieg oder Vorbesitz A 1; umfasst auch A 1 und A 2 und berechtigt zum Lenken aller Motorräder und dreirädrigen Kfz).
Voraussetzung für den „großen Klassenumstieg“ von A 1 auf A: Erreichen des Mindestalters von 24 Jahren und mindestens vier Jahre Vorbesitz der Klasse A 1, praktische Prüfung.
Neue Lenkberechtigung der Klasse AM
Der bisherige Mopedausweis wird zu einer eigenen Führerscheinklasse AM, die nur noch von den Behörden ausgegeben wird. Das Mindestalter ist 15, wobei nur die 15-Jährigen eine Einwilligungserklärung der Eltern beibringen müssen.
Das ärztliche Gutachten ist nur für Bewerber, die das 20. Lebensjahr vollendet haben, erforderlich. Der Nachweis und die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen bei einem Verkehrsunfall muss nicht erbracht werden.
B-Führerschein und Anhänger
Soweit diese Gesamtmasse aber 3500 kg übersteigt, ist die vorangehende Absolvierung einer Ausbildung von sieben Unterrichtsstunden (keine Prüfung) nötig. Das wird im Führerschein mit Code 96 eingetragen.